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N-Ring27

New Member
Jan 23, 2024
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Germany
Hallo,
mich würde es brennend interessieren welcher Versicherer Touristenfahrten (Nordschleife usw.) nicht generell in seinen Versicherungsbedingungen ausschließt.
Bei meiner aktuellen Kfz-Versicherung steht folgendes in den AGBs (siehe Foto).
Ich würde liebend gerne mit meinem i30N mal auf der Nordschleife fahren, und dort zumindest Haftpflichtversichert sein.
Für Infos und Erfahrungen in dieser Hinsicht bin ich euch sehr dankbar.
Sportliche grüße aus NRW.
 

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Soweit ich weiß sind HUK24, DEVK, R+V und VHV Versicherungen, die sowas nicht pauschal von Anfang an ausschließen. Aber bitte nicht mein Wort für bare Münze nehmen, sondern im Idealfall einfach mal durch die AGBs schauen.
 
Den Ausschluss hast du bei jeder normalen Versicherung, du kannst bei manchen für einen saftigen Zuschlag aber den Versicherungsschutz zu kaufen.
 
Den Ausschluss hast du bei jeder normalen Versicherung, du kannst bei manchen für einen saftigen Zuschlag aber den Versicherungsschutz zu kaufen.
ist so nicht ganz richtig.

Die Versicherung von @N-Ring27 schließt explizit die Nordschleife (über den Zusatz "Touristenfahrten", andere Versicherungen erwähnen die Nordschleife auch gerne namentlich) aus - hier wird zusätzlich auch das Fahren auf allgemein jeder Motorsport-Rennstrecke aus dem Versicherungsschutz ausgenommen.

Es gibt nun aber Versicherungen, die den Schutz bei beiden Fällen aufrechterhalten, manche schließen das nur nicht kategorisch ("Erzielen der Höchstgeschwindigkeit" ist hier oftmals der Knackpunkt) aus.
 
Meine Versicherung schliesst dieses nicht aus, aber möchte einen netten Bonus von ca 25% bei der letzten Nachfrage, ist aber auch was her, evtl. bietet die es gar nicht mehr an..

Das Risiko auf der Nordschleife auf einem Versicherungsschaden sitzen zu belieb ist für Bersicherung ja auch extrem hoch..
 
Ich bin bei der HUK und die hat Touristenfahrten und Track Days explizit mit drin, solange es keine "Rennveranstaltung" ist. Musste ich nicht extra dazubuchen

Bei der Haftpflicht oder auch bei der Kasko Versicherung?
 
...

Das Risiko auf der Nordschleife auf einem Versicherungsschaden sitzen zu belieb ist für Versicherung ja auch extrem hoch..
Das Risiko dort zu verunfallen, ist auch um Welten größer, als bei einem "normalen" Trackday.
 
Bei der Haftpflicht oder auch bei der Kasko Versicherung?
Beides, der Wortlaut ist dieser:

"Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz. Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden."

Obiges trifft auf die Touristenfahrten zu
 
Das Risiko dort zu verunfallen, ist auch um Welten größer, als bei einem "normalen" Trackday.
Darüber bin ich mir bewusst, bin da oben schon rumgefahren wo die Strecke noch schön leer war..

Heute würde ich auf der Nordschleife an keiner Tourifahrt mehr mit dem eigenen Auto teilnehmen! Da sind selbst unsere Kisten schon im Bereich der fahrenden Verkehrsinsel!;)
 
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Heute würde ich auf der Nordschleife an keiner Tourifahrt mehr mit dem eigenen Auto teilnehmen! Da sind selbst unsere Kisten schon im Bereich der fahrenden Verkehrsinsel!;)
Das ist allerdings nicht meine Sorge. Die gilt eigentlich ausschließlich der hohen Vollidiotendichte.
 
Das ist allerdings nicht meine Sorge. Die gilt eigentlich ausschließlich der hohen Vollidiotendichte.
Genau die, in zu leistungsstarken Karren gepaart mit " Ich kann alles" und den Rest reguliert die Elektronik Fahrer..

Ich schaue mir nur noch an wie andere ihre Kohle im wahrsten Sinne des Wortes verblasen...
 
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Beides, der Wortlaut ist dieser:

"Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz. Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden."

Obiges trifft auf die Touristenfahrten zu
War es nicht mal so, dass die Nordschleife (vor dem Gesetz) nichts weiter als eine mautpflichtige Einbahnstrasse ist? Somit sollte die Touristenfahrt (nicht unbedingt der Trackday) mit abgedeckt sein. Denn dort geht es ausdrücklich NICHT um das Erzielen der Höchsteschwindigkeit. Deswegen ist auf der Schleife auch die Stoppuhr verboten bei den Touristenfahrten.
Wenn die NOS also nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, sollte sie abgedeckt sein.
 
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